AGBs

Rechte und Pflichten des Beherbergungsvertrages

  1. Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. Dies kann mündlich oder schriftlich erfolgen und ist in jedem Fall rechtsgültig.
  2. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages unabhängig von der Dauer des Vertrages.
  3. Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, welche die Ferienwohnung belegen.
    Die Ferienwohnung steht maximal für die in der Buchungsbestätigung genannte Anzahl von Personen zur Verfügung.
    Die Belegung mit einer darüber hinausgehenden Anzahl von Personen (Erwachsene, Kinder, Babys) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Preis für die Überlassung der Ferienwohnung wird gegebenfalls entsprechend angepasst.
    Besuch von Gästen aus anderen Unterkünften, Freunden ect. ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt bzw. bedarf einer Zustimmung des Vermieters.
  4. Es ist nicht erwünscht das Kinder unter 12 Jahren ohne Aufsicht in der Wohnung zurück gelassen werden.
  5. Nach der Buchungszusage ist eine Anzahlung von ca. 30 % und die Restzahlung bis 2 Wochen vor dem Anreisetermin zu überweisen. Bei kurzfristigen Buchungen ist bei der Anreise Barzahlung möglich. Kartenzahlung ist nicht möglich.
  6. Die Anreise ist bei uns im Zeitraum 15.30 Uhr bis 16.30 Uhr/17 Uhr möglich. Eine spätere geplante Anreise ist mindestens 2-3 Tage vorher zu erfragen. Anreise ab 21 Uhr ist auf Rücksicht weiterer Gäste nicht erwünscht.
    An Sonn – und Feiertagen ist eine Anreise von 17 – 18 Uhr möglich, wenn nicht anders vereinbart.
  7. Der Gast hat die ihm überlassene Ferienwohnung und dessen Inventar pfleglich zu behandeln und ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.30 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme geboten. Gleiches gilt für den Hauseingang, das Treppenhaus, den Balkon sowie den Freisitz. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.
  8. Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen fest geschlossen zu halten sowie Licht und technische Geräte auszuschalten. Bei Schäden haftet der Verursacher zum Neuwert bzw. zum Wiederbeschaffungswert.
  9. Haustiere jeglicher Art sind eventuell nur nach vorheriger, schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren kann der Anbieter einen angemessenen Aufpreis verlangen. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser eine zusätzliche Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 100 € in Rechnung stellen bzw. den Beherbergungsvertrag sofort lösen.
  10. In der Ferienwohnung/Haus gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € in Rechnung stellen.
  11. Bei Nichtbereitstellung des gebuchten Objektes bemüht sich der Vermieter bei der Suche eines neuen Quartieres behilflich zu sein. Der Beherbergungsvertrag erlischt ohne beidseitige Forderungen, wenn das Haus/Ferienwohnung am Anreisetag durch unvorhergesehene Ereignisse nicht nutzbar ist.
  12. Bei einem Vertragsrücktritt/Storno seitens des Gastes entsteht eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 35 €.
    Stornogebühren sind wie folgt zu entrichten:
    90–60 Tage vor Mietbeginn 60 % der Mietsumme
    59–30 Tage vor Mietbeginn 70 % der Mietsumme
    29–15 Tage vor Mietbeginn 80 % der Mietsumme
    14–0 Tage vor Mietbeginn 90 % der Mietsumme.
    Bei Nichtantritt der Reise werden 90% des Mietpreises fällig.
    Sofern vom Gast ein Ersatzmieter gestellt wird oder eine Weitervermietung durch uns erfolgen kann, entfallen die Rücktrittskosten. Reist der Gast mit einer verminderten Personenzahl als im Vertrag vereinbart an, wird die Gesamtsumme fällig. Gleiches gilt auch, wenn das Objekt vorzeitig verlassen wird oder eine spätere Anreise erfolgt.
  13. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer REISEKOSTEN-RÜCKTRITTS-VERSICHERUNG.

Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

Stand November 2024