AGBs
Rechte und Pflichten des Beherbergungsvertrages
- Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. Dies kann mündlich oder schriftlich erfolgen und ist in jedem Fall rechtsgültig.
- Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages unabhängig von der Dauer des Vertrages.
- Sämtliche Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
- Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, welche die Ferienwohnung belegen. Die Ferienwohnung steht maximal für die in der Buchungsbestätigung genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüber hinausgehenden Anzahl von Personen (Erwachsene, Kinder, Babys) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Preis für die Überlassung der Ferienwohnung wird entsprechend angepasst. Besuch von Gästen aus anderen Unterkünften ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt bzw. bedarf einer Zustimmung.
- Der Gast hat die ihm überlassene Ferienwohnung und dessen Inventar pfleglich zu behandeln und ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.30 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Nachbarn geboten. Gleiches gilt für den Hauseingang, das Treppenhaus, den Balkon sowie den Freisitz. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.
- Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen fest geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten. Bei Schäden haftet der Verursacher zum Neuwert bzw. zum Wiederbeschaffungswert
- Haustiere jeglicher Art sind nur nach vorheriger, schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren kann der Anbieter einen angemessenen Aufpreis verlangen. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 100 € in Rechnung stellen bzw. den Beherbergungsvertrag sofort lösen.
- In der Ferienwohnung/Haus gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € in Rechnung stellen.
- Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast bei Nichtbereitstellung des gebuchten Objektes bei der Suche eines neuen Quartieres behilflich zu sein. Diese Regelung entfällt bei nicht vorhersehbaren Ereignissen, wie z.B. Sturmschaden, Brand, Wasserschaden, Heizungsschaden bzw. Elementarereignissen, die nicht sofort reparabel sind. Der Vertrag erlischt, wenn das Haus/Ferienwohnung am Anreisetag nicht nutzbar ist.
- Bei einem Vertragsrücktritt/Storno seitens des Gastes entsteht eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 28 €.
Stornogebühren sind wie folgt zu entrichten:
90–60 Tage vor Mietbeginn 60 % der Mietsumme
59–30 Tage vor Mietbeginn 70 % der Mietsumme
29–15 Tage vor Mietbeginn 80 % der Mietsumme
14–0 Tage vor Mietbeginn 90 % der Mietsumme.
Bei Nichtantritt der Reise werden 90% des Mietpreises fällig. Sofern vom Gast ein Ersatzmieter gestellt wird oder eine Weitervermietung durch uns erfolgen kann, entfallen die Rücktrittskosten. Reist der Gast mit einer verminderten Personenzahl als im Vertrag vereinbart an, wird die Gesamtsumme fällig. Gleiches gilt auch, wenn das Objekt vorzeitig verlassen wird oder eine spätere Anreise erfolgt. Sollte die Nutzung des Ferienobjektes am Anreisetag aufgrund eines behördlich angeordneten Beherbergungsverbotes nicht möglich sein, erlischt der Mietvertrag für beide Seiten kostenfrei. Wir bieten ihnen keine Umbuchung an. Ein eventuell behördlich angeordneter, für die Anreise erforderlicher Coronatest berechtigt nicht, kostenfrei zu stornieren (z.T. kostengünstig in Apotheke erhältlich). Ansonsten gelten die oben genannten Stornobedingungen. - Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer REISEKOSTEN-RÜCKTRITTS-VERSICHERUNG.
Covid 19 als Vertragspunkt wurde von einigen Versicherungen bereits aufgenommen und abgesichert (z.B. Hanse Merkur und Allianz).
Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit zu vermieten um Ausfälle zu vermeiden.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Stand Januar 2021